UNSERE FACHGEBIETE

Schiedsgerichtsbarkeit

Unsere Anwälte verfügen über umfangreiche Erfahrung in nationalen und internationalen Schiedsverfahren in den VAE. Sie waren an zahlreichen komplexen Schiedsverfahren in verschiedenen Sektoren wie dem Bau-, Immobilien- und Bankwesen beteiligt. Unser Ziel ist es, dazu beizutragen, dass Streitigkeiten gar nicht erst entstehen. Ist eine solche aber unvermeidlich, bemühen sich unsere Anwälte, die Auswirkungen zu minimieren und das schnellst- und bestmögliche Ergebnis für unsere Mandanten sicherzustellen.

  • Bewertung der Vorteile eines Schiedsgerichtsverfahrens
  • Vertragsgestaltung/überprüfung und Erstellung von Schiedsgerichtsklauseln für Ihren Fall
  • Wahl des Sitzes des Schiedsgerichts
  • Auswahl von Schiedsrichtern
  • Vertretung in allen Phasen des Schiedsverfahrens, einschließlich des Aufhebungsverfahrens und der Vollstreckung von Schiedssprüchen

FAQ

Die Schiedsgerichtsbarkeit ist eine Methode zur Beilegung von Streitigkeiten außerhalb der Gerichtsbarkeit. Der Streit wird von einer oder mehreren Personen (Schiedsrichtern) entschieden, die von den Parteien gemeinsam ausgewählt werden können. Das Verfahren ist gesetzlich geregelt, aber die Parteien haben mehr Freiheit, ihren Fall vorzutragen. In der Regel ist die endgültige Entscheidung über den Streitfall bindend für beide Parteien.
Schiedsverfahren werden häufig zur Beilegung von Streitigkeiten im Zusammenhang mit internationalen Transaktionen eingesetzt, was für transnationale Unternehmen von Vorteil sein kann (siehe Frage 3). Da die VAE ein globaler Markt sind, werden Schiedsklauseln oft automatisch in vielen StandardVertragsrechtn verwendet. Aufgrund dieses internationalen Umfelds gibt es in den VAE viele Schiedsgerichte, wie das Abu Dhabi Conciliation and Arbitration Centre (ADCCAC) und das Dubai International Arbitration Centre (DIAC).
Vorteile:

  • Ernennung von Schiedsrichtern mit fachspezifischer Expertise
  • Sofern die Parteien nichts anderes vereinbaren, ist das Schiedsverfahren unter Ausschluss der Öffentlichkeit vertraulich
  • Schiedsgerichtssprache kann von den Parteien gemeinsam gewählt werden und erfordert kein Arabisch
  • eine Berufung gegen Schiedssprüche ist nur in ausgewählten Fällen möglich
Nachteile
  • In Anbetracht der Schiedsgerichts- und Verwaltungskosten sind die Kosten eines Schiedsverfahrens höher als bei einem "normalen" Verfahren
  • Dauer des Schiedsverfahrens oft länger als "normale" Gerichtsverfahren, da der Schiedsspruch noch von den lokalen Gerichten bestätigt werden muss, um vollstreckbar zu sein


Um zu beurteilen, ob ein Schiedsverfahren für Ihren Fall die günstigste Option ist, sollten Sie sich professionell beraten lassen. Bitte zögern Sie nicht, unsere spezialisierten Anwälte bei Daburon & Partner zu kontaktieren.
Alle handelsrechtlichen Streitigkeiten können von einem Schiedsgericht entschieden werden, mit Ausnahme von Streitigkeiten, die ein Arbeitsverhältnis, eingetragene Handelsvertretungen, die öffentliche Ordnung, Strafsachen oder Familiensachen betreffen.
Damit ein Schiedsgericht zuständig ist, ist eine Schiedsvereinbarung oder -klausel erforderlich. Die Schiedsvereinbarung kann als Klausel in den Vertrag aufgenommen (Schiedsklausel) oder als gesonderte Vereinbarung getroffen werden (Schiedsvereinbarung). Die Vereinbarung oder Klausel ist ein eigenständiger Vertrag, der neben dem Hauptvertrag steht. Damit die Schiedsvereinbarung bzw. -klausel wirksam ist, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein (siehe Frage 7).
Die Schiedsvereinbarung kann vor oder nach dem Entstehen einer möglichen Streitigkeit unterzeichnet werden; selbst dann noch, wenn bereits ein Verfahren vor einem "normalen" Gericht anhängig ist.
Die Schiedsvereinbarung oder -klausel muss schriftlich abgefasst sein. Es ist auch möglich, schriftlich auf einen internationalen Vertrag oder ein anderes Dokument, das eine Schiedsklausel enthält, zu verweisen und die Klausel so in den Vertrag einzubeziehen. Abgesehen davon haben die Parteien bei der Formulierung der Vereinbarung bzw. -klausel viele Freiheiten. Zu beachten ist aber, dass die Klausel unmissverständlich ist und keinen Spielraum für Interpretationen bietet. Deshalb sollten die Schiedsvereinbarungen/-klauseln vor der Unterzeichnung immer überprüft werden - am besten von einem spezialisierten Anwalt. Daburon & Partner unterstützt Sie u.a. bei der Überprüfung oder Ausarbeitung von Schiedsvereinbarungen bzw. -klauseln.
Das Schiedsgericht entscheidet in eigener Zuständigkeit selbst, ob die Schiedsklausel gültig ist oder nicht. Dies wird als Kompetenz-Kompetenz bezeichnet.
Man unterscheidet vier verschiedene Kategorien:
  • das Recht, das die Gültigkeit der Schiedsvereinbarung bestimmt: mit Ausnahme der Freizonen wird dies in den VAE durch das VAE-Schiedsgerichtsgesetz bestimmt
  • das prozessuale Schiedsverfahrensrecht = Sitz des Schiedsverfahrens: unterliegt ebenfalls dem VAE-Schiedsverfahrensgesetz
  • das auf die Streitigkeit anwendbare materielle Recht
  • das auf die Anerkennung und Vollstreckung des Schiedsspruchs anwendbare Recht.
Das VAE-Schiedsgerichtsgesetz lässt dabei den Parteien einen großen Spielraum, das Verfahren und damit die einzelnen Verfahrensschritte selbst zu gestalten.
Haben die Parteien keine eindeutige Rechtswahl für das Schiedsverfahren getroffen, können die folgenden Grundsätze zur Anwendung kommen:
  • lex contractus: Hauptvertragsrecht führt zum Verfahrensrecht
  • lex fori: Sitz des Schiedsgerichts führt zum Verfahrensrecht
  • la règle materielle: der gemeinsame Wille der Parteien bestimmt das Verfahrensrecht
In der Regel sind entweder die "normalen" Gerichte oder ein Schiedsgericht für den Streitfall zuständig. Schiedsgerichte sind zuständig, wenn eine vertragliche Schiedsvereinbarung besteht oder eine der Parteien ein Verfahren vor einem Schiedsgericht einleitet. Sollte eine der Parteien ungeachtet der Vereinbarung ein Gerichtsverfahren einleiten, erklärt sich das Gericht für unzuständig, wenn der Beklagte die Einrede der Unzuständigkeit erhebt. In diesem Fall ist es sehr wichtig, als Beklagter zu reagieren. Wir helfen Ihnen gerne dabei!
In der Regel ist ein Schiedsverfahren teurer als ein "normales" Gerichtsverfahren. Es steht den Parteien aber frei, die Kostenverteilung bereits in der Schiedsvereinbarung zu regeln. Weigert sich die gegnerische Partei bei Einleitung des Schiedsverfahrens ihre Kosten zu tragen, was äußerst wahrscheinlich ist, muss der Kläger auch diesen Anteil als Vorschuss zahlen.
Die Dauer des Schiedsverfahrens hängt von verschiedenen Umständen ab, z. B. von der Komplexität des Falles und dem Verhältnis zwischen den Parteien. Außerdem muss der Schiedsspruch von einem Gericht ratifiziert werden. Laut Gesetz muss die Ratifizierung und Vollstreckung des Schiedsspruchs innerhalb von 60 Tagen nach Antragstellung abgeschlossen sein. Aus diesem Grund dauert ein Schiedsverfahren in der Regel länger als ein Verfahren vor einem normalen Gericht.
Die VAE sind Unterzeichner des New Yorker Übereinkommens und des Übereinkommens von Riyad. In den VAE ergangene Schiedssprüche werden von allen Ländern anerkannt, die diese Übereinkommen ebenfalls unterzeichnet haben. Nachdem bereits 165 Länder am New Yorker Übereinkommen teilnehmen, ist es wahrscheinlich, dass der Schiedsspruch auch in Ihrem Land vollstreckbar sein wird.